1. Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem nachfolgend genannt „Kommittent“ und dem Vielfalt Dauerflohmarkt,  Siemensring 5 / 53925 Kall, vertreten durch Frau Maria Hamacher, nachfolgend genannt „Geschäft“, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern diesen keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Diese AGB gelten für alle vom Vielfalt Dauerflohmarkt angebotenen und/oder durchgeführten Dienstleistungen sowie für zum Verkauf angebotene Produkte. Abweichende Bestimmungen oder Bedingungen werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform Vertragsbestandteil.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Der Kommissionshandel bezieht sich nur auf gebrauchte Artikel.

2. Eigentumsrechte

Der Kommittent erklärt, dass die angebotene Ware sein uneingeschränktes Eigentum ist oder im Auftrag angeboten wird. Rechte Dritter bestehen nicht.

3. Kommissionshandel

3.1 Der Vertrag kommt zwischen dem Geschäft und dem Kommittenten zustande.
3.2 Im Auftrag vom Kommittenten wird die Ware im Geschäft angeboten.
3.3 Den Verkaufspreis legen die Anbieter der Waren selber fest.
3.4 Nach erfolgtem Verkauf erhält der Kommittent den vereinbarten Geldbetrag.
3.5 Die angebotene Ware muss im gereinigten und optisch guten Zustand angeboten werden.
3.6 Die Ware wird kostenpflichtig zu den hier angegebenen Preisen im Geschäft zum Verkauf angeboten.
3.7 Der Kommittent (Lieferant, Kunde) muss nach Ablauf dieser Frist, die nicht verkaufte Ware innerhalb einer Karenzzeit von zusätzlich 7 Kalendertage im Geschäft ab holen.
3.8 Bei Geschäftsschließung durch höhere Gewalt, verlängert sich die Frist um die Zeit der Geschäftsschließung.
3.8 Nicht abgeholte Ware wird ersatzlos, auf Kosten vom Kommittenten entsorgt. Es wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 €, unabhängig von der Menge in Rechnung gestellt!

4. Auszahlung

4.1 Die Auszahlung erfolgt an die Person, die die Waren hier zum Verkauf anbietet und die Annahmebestätigung vorlegen kann.
4.2 Für Missbrauch wird keine Haftung im Geschäft übernommen.
4.3 In erster Linie erfolgt die Auszahlung in Bar. Auf Wunsch kann der Betrag auch auf ein Konto in Deutschland überwiesen werden.

5. Haftung

5.1 Für die Kommissionsware besteht im Geschäft nur die Haft für Beschädigung bzw. Diebstahl der Ware. Weitergehende Ansprüche auf Mängelhaltung oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.

5.2 Die angebotene Ware wird im Auftrag vom Kommittenten verkauft. Eine Haftung über die Eigenschaften der Ware, Zustand oder Gewährleistungsansprüche gegen über dem Geschäft sind ausgeschlossen.

6. Datenschutz - Verwendung personenbezogener Daten

6.1 Der Kommittent willigt ein, dass seine ausschließlich für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden können und stimmt ferner der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch Vielfalt Dauerflohmarkt zu.

6.2 Die Einwilligung des Kommittenten erstreckt sich zudem auf die Verwendung von erstellten Bildaufnahmen für den Internetauftritt bzw. auf die Verwendung zu Ausstellungszwecken in den Geschäftsräumen.

6.3 Der Kommittent kann diese Einwilligung jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dieser Widerruf bedarf der Textform und der eigenhändigen Unterschrift. Das Geschäft verpflichtet sich für diesen Fall zur Löschung der persönlichen Daten, sobald sämtliche ausstehenden Vorgänge abgewickelt sind, bzw. zur Löschung der jeweiligen Bildaufnahmen.

7. Erfüllungsort - Gerichtsstand

7.1 Erfüllungsort ist grundsätzlich 53925 Kall.
7.2 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
7.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder nur teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag Lücken herausstellen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt beachtet hätten.

Kall im November 2022